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   BVerwG, 18.07.1991 - 3 B 63.91   

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BVerwG, 18.07.1991 - 3 B 63.91 (https://dejure.org/1991,15157)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1991 - 3 B 63.91 (https://dejure.org/1991,15157)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1991 - 3 B 63.91 (https://dejure.org/1991,15157)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rückforderung zu Unrecht empfangener Prämien und Beihilfen - Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines rechtswidrig begünstigenden Bescheids - Abgrenzung einer Rücknahme von Verwaltungsakten und einem ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.03.1980 - 265/78

    Ferwerda

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1991 - 3 B 63.91
    So hat der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Streitigkeiten über die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Prämien und Beihilfen von den nationalen Gerichten in Anwendung des nationalen Rechts zu entscheiden sei, soweit es an einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung fehle (vgl. Urteile vom 5. März 1980 - Rs 265/78 - EuGHE 1980, 617 und vom 12. Juni 1980 - Rs 119 und 126/79 - EuGHE 1980, 1863).

    Durch Gemeinschaftsrecht werde zwar regelmäßig bestimmt, daß den nationalen Behörden hinsichtlich der Rückforderung zu Unrecht empfangener Prämien und Beihilfen kein Ermessensspielraum eingeräumt sei (vgl. Urteil vom 21. September 1983 - Rs 205-215/82 - EuGHE 1983, 2633), jedoch stehe das Gemeinschaftsrecht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen, die für den Ausschluß einer Rückforderung von zu Unrecht empfangenen Prämien und Beihilfen auf Kriterien wie den Vertrauensschutz oder den Wegfall der Bereicherung abstellten (vgl. Urteil vom 5. März 1980 a.a.O. und Urteil vom 21. September 1983 a.a.O.).

  • EuGH, 12.06.1980 - 119/79

    Lippische Hauptgenossenschaft u.a. / BALM

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1991 - 3 B 63.91
    So hat der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Streitigkeiten über die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Prämien und Beihilfen von den nationalen Gerichten in Anwendung des nationalen Rechts zu entscheiden sei, soweit es an einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung fehle (vgl. Urteile vom 5. März 1980 - Rs 265/78 - EuGHE 1980, 617 und vom 12. Juni 1980 - Rs 119 und 126/79 - EuGHE 1980, 1863).
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1991 - 3 B 63.91
    Durch Gemeinschaftsrecht werde zwar regelmäßig bestimmt, daß den nationalen Behörden hinsichtlich der Rückforderung zu Unrecht empfangener Prämien und Beihilfen kein Ermessensspielraum eingeräumt sei (vgl. Urteil vom 21. September 1983 - Rs 205-215/82 - EuGHE 1983, 2633), jedoch stehe das Gemeinschaftsrecht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen, die für den Ausschluß einer Rückforderung von zu Unrecht empfangenen Prämien und Beihilfen auf Kriterien wie den Vertrauensschutz oder den Wegfall der Bereicherung abstellten (vgl. Urteil vom 5. März 1980 a.a.O. und Urteil vom 21. September 1983 a.a.O.).
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